1 Geltungsbereich
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Der Geltungsbereich der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des WEIL CONSULTING ist für
sämtlichen Geschäftsverkehr. Diese Bedingungen
gelten als angenommen, sobald eine Ware oder eine
Dienstleistung bei uns bestellt wird. Davon
abweichende AGB eines Vertragspartners werden nicht
akzeptiert, ausser bei entsprechender schriftlicher
Vereinbarung.
2 Angebote, Offerten und
Preisänderungen
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Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung
genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum
Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Die Angebote des
WEIL CONSULTING in Preislisten und Inseraten sind
freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind
für den WEIL CONSULTING erst nach schriftlicher
Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren
Verkaufunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse,
Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als
Richtwerte zu verstehen und stellen keine
Zusicherung der Eigenschaften dar, es sei denn, sie
wurden schriftlich ausdrücklich als verbindlich
erklärt.
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Die Preise verstehen sich, falls nicht anders
vermerkt, zuzüglich Transportkosten und MwSt. gemäss
Offerte/Auftragsbestätigung.
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Der durch WEIL CONSULTING offerierte Stundenaufwand
oder Pauschalpreis bezieht sich nur auf die in der
Offerte definierte Leistung. Mehraufwände, die durch
Zusatzwünsche vor Ort oder falsche Angaben zu
Sachverhalten von Kundenseite verursacht wurden,
(vgl. § 4 & 6) sind zu normalen Sätzen
kostenpflichtig.
3 Lieferung, Liefer- und
Leistungszeit, Annahmeverzug und Gefahrenübergang
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Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde, sind Termine und Lieferfristen
unverbindlich. Die Angabe bestimmter Lieferfristen
und Liefertermine durch WEIL CONSULTING steht unter
dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller.
Teillieferungen durch WEIL CONSULTING sind zulässig.
-
Wenn der Käufer nach Ablauf einer
ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der
Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware
nicht abnehmen zu wollen, kann WEIL
CONSULTING
die Erfüllung des Vertrages
verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. WEIL CONSULTING
ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise
entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises
oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens
vom Käufer zu fordern.
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Sobald die Sendung zum Versand bzw. Transport
aufgegeben worden ist, geht die Gefahr auf den
Käufer über.
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Die Lieferung
erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zulasten des
Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem
Fahrzeug, ausser etwas anderes wurde
schriftlich vereinbart.
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Falls die Gebrauchsanweisungen nicht beiliegen, sind
diese nach zu beziehen (vgl. § 6).
4 Dienstleistungen,
Termine
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Es gelten die auf dem Internet veröffentlichten
Tarife, soweit nichts anderes schriftlich offeriert
ist.
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WEIL CONSULTING ist bemüht, für die Dauer des
jeweiligen Einzelauftrages, dem Kunden definierte
Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, behält sich
jedoch vor, diese durch entsprechend qualifizierte
Mitarbeiter zu ersetzen.
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WEIL CONSULTING ist berechtigt, zur Ausführung von
Dienstleistungen fachkundige Dritte bei zu ziehen.
-
Bei Auftragswiderruf vonseiten des Kunden sind
bereits entstandene Kosten von diesem zu übernehmen.
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Reise- und Unterkunftsauslagen werden nach Aufwand
in Rechnung gestellt, es sei denn, anderweitige
Regelungen sind schriftlich definiert worden.
Pflichten des Kunden um eine einwandfreie Leistung zu
gewährleisten:
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Der Kunde ernennt gegenüber WEIL CONSULTING mindestens
einen ermächtigten Ansprechpartner zur Vornahme
verbindlicher Entscheidungen und Anweisungen.
-
Der Kunde stellt WEIL CONSULTING kostenlos alle
nötigen Informationen, Einrichtungen sowie auch die
sonst erforderliche Unterstützung zur Erbringung der
vertraglich vereinbarten Dienstleistungen
rechtzeitig zur Verfügung.
-
Der Kunde stellt ausreichenden Zugriff und
Verfügbarkeit auf die der Aufgabenstellung
entsprechenden Systemumgebung sicher.
-
Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von WEIL
CONSULTING
das Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten, welche für
die Erfüllung der Dienstleistungen nötig sind.
-
Backups von Systemen sind gemacht.
-
Nach Abschluss einer Dienstleistung hat der Kunde
die Installation auf offensichtliche Mängel in
Anwesenheit des Technikers zu kontrollieren. Dies
gilt insbesondere bei Fehlen von Features, die
speziell in der Kundenumgebung sind und nicht einem
allgemeinen Standard entsprechen, der einem
Techniker bekannt sein müsste.
-
Unnötige Wege und Aufwände und Zeitverzögerungen,
die wegen solchen Versäumnissen entstehen, gehen
zulasten des Kunden.
-
WEIL CONSULTING wird nach Möglichkeit sofort oder
zumindest nach unseren Richtlinien (Internet), auch
ausserhalb der Geschäftszeiten, handeln. Wegen der
Notfallorganisation der Firma können wir dies
allerdings nicht garantieren. Im Rahmen des
Möglichen wird WEIL CONSULTING seine Termine einhalten
und Verzögerungen frühest möglich melden.
-
Beratungsgespräche denen kein Auftrag folgt sind
verrechenbar.
5 Telefonischer Verkehr
6
Gewährleistung, Retouren, Reparaturen
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Erhaltene Ware ist vom Kunden sofort bei Erhalt auf
Mängel oder Mengendifferenzen zu untersuchen. Die
Frist verdeckte Mängel oder Mengendifferenzen zu
melden beträgt maximal 4 Tage nach Erhalt. Eine
Anzeige von Mängeln hat auf jeden Fall schriftlich
zu erfolgen.
-
Die Gewährleistung nach folgenden Bestimmungen
beträgt bei Neugeräten 1 Jahr, bei Second Hand
Geräten 1 Monat. Bei Börsenartikeln gilt 1 Woche
Funktionsgarantie, wenn nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
-
Bei berechtigten Mängelrügen hat WEIL CONSULTING
zunächst das Recht auf Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Die in der Preisliste festgelegte
Anfahrtspauschale ist in jedem Fall und unabhängig
vom Ergebnis zu entrichten.
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Nur die bei echten Garantiefällen oder bei
durchgeführten Reparaturen werden Kostenvoranschläge
nicht berechnet.
-
Temporäre Ersatzgeräte müssen nicht den Standard der
zu ersetzenden Geräte haben. Sie dienen nur zur
notfallmässigen Überbrückung einer relativ kurzen
Reparatur- oder Austauschzeitspanne und müssen
deshalb auch nur behelfsmässig ihren Dienst
erfüllen.
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Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil
bzw. Gerät mit Angaben zum Defekt sowie einer Kopie
der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an
WEIL CONSULTING zur Reparatur eingeschickt oder
angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer
zu tragen. Durch den Austausch von Teilen,
Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung
beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur
oder den Austausch der beschädigten
Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung
der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen,
dass auf die sich darauf befindlichen Daten, durch
Kopien (Backups) gesichert werden. Daten können bei
Reparatureingriffen verloren gehen. Dies gilt auch
bei Reparaturen vor Ort. Backups sind Sache des
Kunden und WEIL CONSULTING ist nicht haftbar für
verlorene Daten.
-
Für Warenrücksendungen, sei es bei Reparaturen oder
bei Falschsendungen, haftet der Kunde bis zum
Eintreffen beim Lieferanten.
Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem
Lieferdatum. Die Gewährleistung erlischt, wenn die
Mängel auf folgende Sachverhalte zurückzuführen sind:
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Wenn unsere oder die in der Gebrauchsanweisung
Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt
worden sind (vgl. § 3).
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Wenn Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
-
Wenn Geräte geöffnet werden oder ein Fremdeingriff
stattgefunden hat.
-
Unsachgemässe Lagerung, Benutzung oder Handhabung
der Geräte.
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Normale Abnutzung oder Verschleiss vorliegen.
-
Gewährleistungsansprüche gegen WEIL CONSULTING stehen
nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht
abtretbar.
Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen,
wenn:
-
Der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht
auftritt;
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Bei Geräten ausserhalb der Garantie ein notwendiges
Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
-
Die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu
vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.
-
Wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann,
soweit dies auf einen Umstand beruht, für den WEIL
CONSULTING nicht verantwortlich ist. Falls deshalb ein
Produkt oder eine Installation in sich
funktionstüchtig nicht, aber wunschgemäss eingesetzt
werden kann, muss der Kunde die bis dahin gelieferte
bzw. bestellte Ware, sowie alle geleisteten
Arbeitsstunden bezahlen. Bei einem Vertragsrücktritt
sind diese, sowie allfällig aufgelaufene Kosten zu
bezahlen.
7 Zahlung,
Eigentumsvorbehalt
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Bei Aufträgen, die einen Materialanteil beinhalten,
ist dieser im Voraus zu leisten. Bei Neukunden ist
der gesamte Betrag für das Material und die
Dienstleistung im Voraus oder vor Ort zu bezahlen.
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Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung im Voraus,
per Nachnahme, bar oder innert 10 Tagen rein netto
gemäss den Angaben auf der Faktura zahlbar, soweit
nicht anders vereinbart.
-
Gutscheine sind soweit nicht explizit vermerkt nur
für Dienstleistungen und nicht kumulativ einlösbar.
(Ausnahme bei uns gekaufte Geschenkgutscheine)
-
Die Rechnungsstellung der Dienstleistungen erfolgt
wöchentlich gemäss den von WEIL CONSULTING erstellten
Stundenrapporten, sofern nicht schriftlich andere
Bedingungen vereinbart worden sind.
-
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir
über den Betrag verfügen können.
-
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von
10% p.a., zu berechnen. Während der Dauer des
Verzuges ist WEIL CONSULTING auch jederzeit
berechtigt, die Dienstleistung zu unterbrechen, vom
Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware
zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das
Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
-
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der
Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige
wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag
schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände
bekannt werden, die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern,
insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines
Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen
sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheiten auszuführen.
-
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum von WEIL CONSULTING.
8 Haftungsbeschränkung
-
Für Folgeschäden aus der Verwendung von uns
gelieferter Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
-
Soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt, sind Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung, sowohl gegen uns, als auch
gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen.
-
Für Beschädigungen oder Verlust der instand zu
setzenden oder zu überholenden Gegenstände bei
Durchführung der Serviceleistungen haftet WEIL
CONSULTING, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz von WEIL CONSULTING beruhen. In diesem
Fall leistet WEIL CONSULTING nach ihrer Wahl
Instandsetzung, Ersatz oder Entschädigung in Geld.
Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den
Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
9 Standardsoftware und
Nutzungsrechte an Spezialsoftware
-
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese
dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw.
zum eigenen Gebrauch überlassen, d. h. er darf diese
weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen.
Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf
Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich
die Bestimmungen des Lizenzvertrages des
Herstellers.
-
Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte
Lizenzierung der von ihm verwendeten Software
vorzunehmen. Die Verletzung der Urheberrechte ist
strafbar.
-
WEIL CONSULTING übernimmt ausdrücklich keine Haftung
für fehlende Nutzungslizenzen.
-
Der Kunde wird die auf Datenträgern oder
Nutzungsbedingungen enthaltenen
Nutzungsrechtsbeschränkungen respektieren. Bei
Datenträgern mit mehreren Programmen wird er nur die
für ihn freigegebenen Programme oder Module nutzen.
-
An Spezialsoftware und Programmentwicklungen räumt
WEIL CONSULTING dem Käufer ein einfaches aber kein
ausschliessliches Nutzungsrecht ein. Die Rechte
bleiben bei uns. Der Kunde hat kein Recht auf
Bekanntgabe und/oder Überlassung des Quellcodes.
Eine Vervielfältigung und Weiterveräusserung ist in
jedem Falle untersagt.
-
WEIL CONSULTING ist ausdrücklich berechtigt,
Arbeitsresultate aus dem Auftragsverhältnis mit dem
Kunden anderweitig weiter zu verwenden.
9 Standardsoftware und
Nutzungsrechte an Spezialsoftware
-
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese
dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw.
zum eigenen Gebrauch überlassen, d. h. er darf diese
weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen.
Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf
Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich
die Bestimmungen des Lizenzvertrages des
Herstellers.
-
Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte
Lizenzierung der von ihm verwendeten Software
vorzunehmen. Die Verletzung der Urheberrechte ist
strafbar.
-
WEIL CONSULTING übernimmt ausdrücklich keine Haftung
für fehlende Nutzungslizenzen.
-
Der Kunde wird die auf Datenträgern oder
Nutzungsbedingungen enthaltenen
Nutzungsrechtsbeschränkungen respektieren. Bei
Datenträgern mit mehreren Programmen wird er nur die
für ihn freigegebenen Programme oder Module nutzen.
-
An Spezialsoftware und Programmentwicklungen räumt
WEIL CONSULTING dem Käufer ein einfaches aber kein
ausschliessliches Nutzungsrecht ein. Die Rechte
bleiben bei uns. Der Kunde hat kein Recht auf
Bekanntgabe und/oder Überlassung des Quellcodes.
Eine Vervielfältigung und Weiterveräusserung ist in
jedem Falle untersagt.
-
WEIL CONSULTING ist ausdrücklich berechtigt,
Arbeitsresultate aus dem Auftragsverhältnis mit dem
Kunden anderweitig weiter zu verwenden.
10
Leihe und Miete
11 Schulung und Beratung
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Bei Schulungen durch WEIL CONSULTING werden die
Unterrichtsinhalte dem Stand der Technik
entsprechend von WEIL CONSULTING festgelegt.
Einzelheiten werden in einem Schulungsvertrag
verankert.
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Wünsche zu abweichenden Schulungsinhalten oder
-änderungen muss der Kunde rechtzeitig einbringen.
Falls der Kunde seine Kontrollpflicht
vernachlässigt, muss er für Folgekosten aufkommen.
Der Vertrag gilt in diesem Falle als erfüllt.
-
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zu
Schulenden dem abgemachten Niveaulevel entsprechen,
insbesondere, dass auch bei verschiedenen
abgemachten Levels diese nicht in einem Kurs
gemischt werden. Für Nichterreichen von
Schulungszielen u. Ä., ist in solchen Fällen der
Kunde verantwortlich.
-
Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal
einer oder mehreren Schulungen fern, so berührt dies
den Honoraranspruch von WEIL CONSULTING nicht; das
Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde.
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Wird eine Schulung beim Kunden durch dessen IT
Probleme teilweise oder ganz verhindert, so berührt
auch dies den Honoraranspruch von WEIL CONSULTING
nicht (vgl. § 4).
-
Tritt der Kunde vor Durchführung der Schulung von
dem Vertrag zurück, stehen WEIL CONSULTING 25% der
Vertragssumme als pauschalierter Ersatzanspruch zu.
-
Erfolgt der Rücktritt während der Schulung, gilt
dies entsprechend, jedoch mit der Massgabe, dass der
erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen
im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
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Ansprüche gegen WEIL CONSULTING wegen Beratungsfehlern
bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld
einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu
Auskunft über Erwerb, Installation oder/und
Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls
erlischt jeder Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch
entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei
erfolgt.
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Grundsätzlich ist jede Beratung kostenpflichtig,
wird aber bei Verkauf von Waren oder
Dienstleistungen erheblich vergünstigt oder
entfällt. Beratungen fallen unter den Consultingsatz.
12
Datenschutz und Geheimhaltung
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Im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ist WEIL
CONSULTING dazu berechtigt, die Kundendaten im
Zusammenhang der Geschäftsbeziehung intern zu
verwalten. Dies gilt, auch wenn diese von Dritten
stammen.
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WEIL CONSULTING ist verpflichtet, Daten des Kunden
vertraulich zu behandeln. Die Pflicht zur
vertraulichen Behandlung besteht über die Dauer des
Vertrages hinaus.
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Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht
nicht oder entfällt, wenn diese Daten allgemein
bekannt oder zugänglich, WEIL CONSULTING oder ihren
Mitarbeitern schon vor Mitteilung durch den Kunden
bekannt, oder WEIL CONSULTING oder ihren Mitarbeitern
zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten
Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung offenbart
oder zugänglich gemacht worden sind.
13
Schlussbestimmungen
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